Kirchenaustritt
Wir würden es sehr bedauern, wenn Sie sich entschliessen würden diesen Schritt zu gehen. Bitte suchen Sie vor einem Austrittsentscheid das Gespräch mit uns. Wir sind gerne für Sie da. Selbstverständlich respektieren wir Ihre freie Entscheidung.
Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon voraus. Sie ist somit nicht an den Kirchenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.
Kontaktadresse
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon
Sekretariat
Pfarrhausweg 1
8112 Otelfingen